AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Ferienwohnung Momo / Villa Strawalde Altenau

1. Buchung und Abschluss des Vertrages

Mit der schriftlichen Buchung der Ferienwohnung bietet der Mieter (gleichzeitig stellvertretend für alle aufgeführten Personen handelnd) den Abschuss eines Mietvertrages für die Ferienwohnung an und bestätigt die Kenntnisnahme und Einhaltung unserer AGB. Mit der schriftlichen Buchungsbestätigung durch den Vermieter kommt ein Mietvertrag zwischen Mieter sowie die ihn begleitenden Personen und dem Vermieter zustande und verpflichtet beide Vertragspartner zur Einhaltung. Eine nicht genehmigte Untervermietung fremder Übernachtungsgäste ist nicht erlaubt und wird nachberechnet.

2. Preise und Bezahlung

Es gelten die Preise und Zahlungsfristen der Buchungsbestätigung. Nach Vertragsabschluss ist eine Anzahlung von 40 % des Mietpreises zu überweisen.  Erst bei Eingang der Anzahlung auf das genannte Konto gilt die Anmietung als verbindlich. Der Restbetrag muss spätestens bis zum gebuchten Anreisetag auf dem genannten Konto eingehen.  Zusätzlich wird eine Kaution in Höhe von 50,00 € in bar vor Ort erhoben. Die Rückzahlung erfolgt nach Abnahme der Ferienwohnung am Abreisetag.

3. Kurbeitrag

Das Ferienobjekt befindet sich im heilklimatischen Kurort Altenau im Nationalpark Harz. Der Kurbeitrag wird separat zum Mietpreis erhoben und ist mit dem Mietpreis zu überweisen. Der Mieter erhält einen Meldeschein, der von ihm für alle anreisenden Personen auszufüllen ist. Er erwirbt damit für alle gemeldeten Personen eine Harz-Gastkarte.

4. Kündigung durch den Mieter

Die Kündigung des Mietvertrages ist jederzeit möglich. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen; es gilt das Datum des Post-/Maileingangs. Im Fall der Kündigung der gesamten Reise bzw. einzelner Optionen (Anzahl der Übernachtungen und/oder der Personanzahl) vor Mietbeginn gelten folgende Entschädigungssätze auf den vereinbarten Mietpreis:  60. – 30. Tag 25 %; 29. – 15. Tag 50 %; ab 14. Tag und bei Nichtanreise 100 %. Wir empfehlen Ihnen den Abschluss einer Reiserücktrittkostenversicherung. Der Mieter kann Ersatzmieter anbieten, die bereit sind, in den bestehenden Vertrag  ohne Änderungen einzutreten.

5. Kündigung durch den Vermieter

Der Vermieter kann den Vertrag kündigen, wenn ihm die Fortsetzung des Mietverhältnisses wegen vertragswidrigen Verhaltens des Mieters nach Abmahnung nicht zumutbar ist. Sollte es dem Vermieter aus Gründen höherer Gewalt oder sonstigen von ihm nicht zu vertretenden Gründen unmöglich sein, die Ferienwohnung dem Mieter zum vereinbarten Termin zur Verfügung zu stellen (z. B. Untergang der Mietsache), erstattet der Vermieter dem Mieter den eingezahlten Mietpreis. Weitere Ersatzansprüche sind ausgeschlossen.

6. Obhutspflicht

Der Mieter trägt während der gesamten Mietzeit die Verantwortung für das Mietobjekt (Ferienwohnung) und deren Zugänge (Haus- und Garteneingang, ggf. Garageneingang) sowie für die Verkehrsflächen samt Inventar. Gleiches gilt für die Außen- und Parkflächen.

 7. Mitwirkungspflicht

Der Mieter ist verpflichtet, alles Zumutbare zu tun, um zur Begrenzung bzw. Behebung von Störungen beizutragen und evtl. entstehenden Schaden gering zu halten. Wird eine Beanstandung nicht zum frühestmöglichen Zeitpunkt mitgeteilt und dadurch die Möglichkeit einer rechtzeitigen Prüfung und ggf. Beseitigung verhindert, ist der Mieter verpflichtet, den ggf. dadurch verursachten Schaden zu ersetzen. Er hat in diesem Fall keinen Anspruch auf Schadenersatz für einen evtl. entstehenden Nutzungsausfall des Mietobjektes.

8. Schäden durch den Mieter

Der Mieter ist verpflichtet, durch ihn oder seine Mitreisenden verschuldete oder aus anderen Gründen zu vertretende Schäden dem Vermieter unverzüglich (per E-Mail/telefonisch oder persönlich) mitzuteilen. Verlorengegangenes oder beschädigtes Eigentum des Vermieters ist durch den Mieter zu ersetzen bzw. zu regulieren, dies gilt nicht für Kleinigkeiten, wie z. B. ein zerbrochenes Glas. Müssen durch den Mieter zu vertretenden Schäden über die Versicherung des Vermieters geregelt werden, hat der Mieter den vom Vermieter ggf. zu tragenden Selbstbehalt an den Vermieter zu erstatten.

9. Endreinigung

Eine Endreinigung wird vom Vermieter durchgeführt. Die Kosten sind in der ausgewiesenen Höhe mit dem Mietpreis zu überweisen. Die Ferienwohnung und die Zugänge zur Ferienwohnung sowie die Parkflächen und der Außenbereich sind am Abreisetag in ordentlichem Zustand zu übergeben. Sollte eine herkömmliche Endreinigung aufgrund sehr starker Verschmutzung nicht ausreichen, können dem Mieter die zusätzlichen Kosten in Rechnung gestellt werden.

10. Gerichtsstand

Für die Lösung von Streitigkeiten zwischen Mieter und Vermieter erkennen die Parteien den Hauptwohnsitz des Vermieters als Gerichtsstand an. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Clausthal-Zellerfeld.

11. Salvatorische Klausel

Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.